1. Teil Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf - gültig ab 16.05.2025

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der 

Leysser Sanitär Heizung Fliesen GmbH
Geschäftsführer Dirk Schünke
Industriestr. 10
55743 Idar-Oberstein
Deutschland

Tel.: +49 (0) 6784 904 0
www.leysser.de, E-Mail: info@leysser.de
UST.ID Nr. DE331942040

nachstehend – Verkäufer – genannt

und dem Kunden  

nachstehend – Käufer – genannt

für den Verkauf und die Lieferung von Produkten aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Fliesen und die damit verbundenen Leistungen des Verkäufers.

II. Käufer können sowohl 

1. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt,

als auch

2. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können,

sein.

I. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.

III. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich des Verkaufs und der Lieferung von Produkten aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Fliesen und den damit verbundenen Leistungen.

I. Für das Internet-Angebot des Verkäufers, gilt:

Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Angaben des Verkäufers auf der Internet-Seite stellen unverbindliche Informationen über die Produkte des Verkäufers und eine Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf von Waren zu unterbreiten. Die Internet-Seite des Verkäufers dient der Kontaktaufnahme und der Vereinbarung von Beratungsterminen mit Interessenten.

II. Kaufverträge werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit Käufern in den Filialen des Verkäufers abgeschlossen:

1. Angebote des Verkäufers stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab.

2. Bestellt der Käufer eine Ware des Verkäufers, erklärt er verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt unberührt.

3. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung des Verkäufers dem Kunden zugeht. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 20 Werktagen durch Auftragsbestätigung angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden.

III. Gegenüber Käufern, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, gilt:

Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, soweit der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer geschlossen hat. Der Käufer wird unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informiert. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall den Rücktritt vor. Das gilt nicht, wenn das Lieferhindernis nur von vorübergehender Dauer ist. In diesem Fall verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum des Bestehens des Lieferhindernisses sowie gegebenenfalls zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unverzüglich schriftlich gegenüber dem Verkäufer erklärt.    

I. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige angefallene Steuern und Abgaben sowie Verpackungskosten. Die Versand- bzw. Frachtkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

II. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen behält sich der Verkäufer vor, Preise rein netto ohne Steuern, Abgaben sowie Verpackungskosten in Euro (€) anzugeben. Die Versand- und Frachtkosten werden gesondert ausgewiesen.

III. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig. Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall oder auf Wunsch des Käufers Vorauskasse zu verlangen. Der Verkäufer bietet die Zahlung auf Vorkasse nur an, wenn der bestellte Artikel am Lager des Verkäufers verfügbar ist. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen diese bis spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung ohne Abzug durch den Kunden erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung bzw. Übergabe auf einen durch den Verkäufer neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung (insb. Mangelbeseitigung) steht.

III. Verbraucher zahlen Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Verzug, soweit er 14 Tage nach Lieferung und Rechnungszugang nicht bezahlt hat.

IV. Rechnungen an Unternehmer sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Verzug, soweit er die Rechnung nach zehn Tagen nicht bezahlt hat.

V. Ein Anspruch eines Kunden, der Unternehmer ist, auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist.

VI. Zum Anfall von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz und von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

VII. Treten nach dem Vertragsabschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein bzw. werden dem Verkäufer diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzuhalten, bis die Ware vollständig im Voraus bezahlt ist oder dem Verkäufer in angemessener Höhe Sicherheit für den Zahlungsanspruch geleistet wurde.

VIII. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

I. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart beziehungsweise vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Woche ab Vertragsabschluss bei fristgerechter Zahlung des Kaufpreises. Bei Zahlung auf Vorkasse wird die Ware nach Zahlungseingang versendet.

II. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

III. Gegenüber Unternehmern gilt als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Verhinderung der Lieferung nicht selbst zu vertreten hat.

IV. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Lieferung erfolgt ab der jeweiligen Filiale des Verkäufers. Dort ist auch der Erfüllungsort der Lieferung sowie der Erfüllungsort einer etwaigen Nacherfüllung. Auf Verlangen des Käufers kann die Ware an einen anderen Ort versendet werden, wobei der Verkäufer berechtigt ist, die Art der Versendung zu bestimmen. Die Kosten der Versendung trägt der Käufer.

V. Die Rechte des Käufers gemäß Abschnitt I. dieser AGB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

I. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

II. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder auf dessen Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder technischen Notwendigkeiten resultieren, sowie zumutbare Änderungen in Form, Farbe und Gewicht sind keine Mängel. 

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1, 2 und 3 BGB). 

IV. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Die Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Verpackungsschäden an gelieferter Ware sind sofort bei Lieferung bei der liefernden Spedition anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Lieferung und bei der Untersuchung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

V. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, das Recht zu wählen, ob der Verkäufer Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

Der Kunde, der Verbraucher ist, hat das Wahlrecht hinsichtlich der gewünschten Art der Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 439, 440, 441 BGB).

VI. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

VII. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt I.

I. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Wird Ware an einen Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen Kunden über, wenn die Ware das Unternehmen des Verkäufers verlässt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Transport oder Versand übernimmt bzw. beauftragt. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Käufer über.

II. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hier durch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

III. Der Kunde kann Sonderbestellware beim Verkäufer bestellen. Sonderbestellware ist Ware, die der Kunde beim Verkäufer bestellt und vom Verkäufer bis zum Warenabruf durch den Kunden im Lager reserviert wird. Dabei gilt:

1. Sonderbestellware ist von Unternehmern innerhalb von 40 Tagen vollständig abzurufen. Ruft der Unternehmer die Sonderbestellware nicht innerhalb dieser Zeit vollständig ab, gerät er gegenüber dem Verkäufer in Annahmeverzug. In diesem Fall berechnet der Verkäufer die entstehenden Mehrkosten der Lagerung. Dabei gelten die ortsüblichen Lagerkosten. Darüber hinaus kann der Verkäufer Mehraufwendungen, die wegen des Verzugs der Annahme erforderlich werden und nicht zur Lagerung der Ware getätigt werden, vom Kunden ersetzt verlangen.

2. Sonderbestellware ist von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen vollständig abzurufen. Ruft der Kunde die Sonderbestellware nicht innerhalb dieser Zeit vollständig ab, gerät er gegenüber dem Verkäufer in Annahmeverzug. In diesem Fall berechnet der Verkäufer die entstehenden Mehrkosten der Lagerung. Dabei gelten die ortsüblichen Lagerkosten. Darüber hinaus kann der Verkäufer Mehraufwendungen, die wegen des Verzugs der Annahme erforderlich werden und nicht zur Lagerung der Ware getätigt werden, vom Kunden ersetzt verlangen.

 

IV. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind nur zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der weiteren bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, außer der Käufer erklärt sich zur Kostenübernahme bereit.

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und behält sich den Rücktritt vor. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IV. Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

VI. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. III. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind die in diesem Fall berechtigt, die Befugnisse des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

I. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten habt. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 648, 648a BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

I. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

II. Gegenüber Unternehmern gilt folgendes: 

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. I. II. Satz 1 und I. II. Satz 2 1. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Modelle des Verkäufers, die der Käufer erhält, bleiben Eigentum des Verkäufers. Geschützte Modelle oder Zeichnungen des Verkäufers dürfen vom Käufer weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

I. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

II. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird. 

I. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, den Käufer an dessen Geschäfts- oder Wohnsitz zu verklagen.

II. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.

2. Teil Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (§ 312b BGB) oder bei Fernabsatzgeschäften (§ 312c BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Leysser Sanitär Heizung Fliesen GmbH, Inh. Dirk Schünke, Industriestr. 10, 55743 Idar-Oberstein, Deutschland, Tel.: +49 (0) 6784 904 0, E-Mail: info@leysser.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB nicht bei folgenden Verträgen:

- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

- Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).

An

Leysser Sanitär Heizung Fliesen GmbH, Inh. Dirk Schünke, Industriestr. 10, 55743 Idar-Oberstein, Deutschland, E-Mail: info@leysser.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) _____________ / erhalten am (*) ______________

- Name des/ der Verbraucher(s) ______________________________

- Anschrift des/ der Verbraucher(s) ____________________________

- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________

- Datum __________________

(*) Unzutreffendes streichen.