Covid-19
Was müssen Sie als Besucherinnen und Besucher beachten?
Vor dem Besuch:
Gerne können Sie vorab einen Ausstellungstermin vereinbaren.
Während des Termins:
- der Mindestabstand von 1,50 m muss eingehalten werden
- auf Wunsch kann auf dem gesamten Betriebsgelände ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden
- es muss den von der Einrichtung angeordneten Hygieneregeln nachgekommen werden